ken und ſank dann mit lautem wahnſinnigen Lachen zu en, Boden, indem er rief: Gott ſei Dank! Jetzt habe nſt ich das Leben verwirkt! Jetzt werden ſie mich doch um zum Tode verurtheilen müſſen.*) Dann verlor er das das Bewußtſein, die weitere Strafe des Spießruthen den laufens konnte nun natürlich nicht vollſtreckt werden, en. man trug den Verbrecher in das Profoß⸗Gefängniß, ffe, wo man ihn verband und zum Bewußtſein zurückführte. Und hatte er den Major tödtlich getroffen?
eſte Nein, Majeſtät, die Kugel war ihm nur durch das er? dicke Fleiſch des Oberarms gegangen, und hatte eine ßen leichte Wunde erzeugt. Das Kriegsgericht trat am Ur⸗ 4 andern Tage zuſammen, man trug den Verbrecher
zum Verhör. Er bekannte ſeine Schuld und bat, daß atte man ihn zum Tode verurtheilen möge, denn nur um cch⸗ dieſe Verurtheilung zu erlangen, nur um zu ſterben, ken, habe er auf den Major geſchoſſen. Das Kriegsgericht
erkannte ihm auch einſtimmig die Kugel zu, aber wegen der Seltſamkeit des Falles verſchob es die Vollſtreckung des Urtheils auf vier Tage, und berichtete zur aller höchſten Entſcheidung die Sache in das kaiſerliche Ca
den tus⸗*) Dieſe Begebenheit iſt hiſtoriſch. Siehe: Kaiſer Franz und boß Metternich. Ein Fragment. S. 28.


