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meinen Soldaten degradirte und zu acht Tagen Latten verurtheilte. Allein kaum war die Strafe überſtanden, und der Deſerteur einige Tage wieder in den Dienſt eingetreten, als er zum zweiten Male deſertirte. Zum zweiten Male ward man des Deſerteurs habhaft, das Kriegsgericht trat zuſammen und es verurtheilte den zweimaligen Deſerteur zum großen Spießruthenlaufen.
Das war eine gerechte und wohl verdiente Strafe, D
rief der Kaiſer, was ſollt' aus der Disciplin werden,
wenn man die Deſerteurs nit auf das Allerhärteſte
züchtigte. Nun, Herr Fürſt, was geſchah weiter?
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Der zweimalige Deſerteur ward alſo zum großen Spießruthenlaufen verurtheilt? Ich hoffe, das Ur⸗ theil ward doch vollſtreckt?
Ja, Majeſtät, es ward vollſtreckt. Schon hatte der Verurtheilte einmal die furchtbare Gaſſe durch— wandert, das Fleiſch hing in Fetzen von ſeinem Rücken, er flehte um den Tod, als um eine Gnade. Der Major commandirte eben, daß der Unterofficier, der dem Ver⸗ urtheilten voranſchritt, weiter gehen ſolle in die zweite Spießruthenreihe hinein, da in der Verzweiflung ſeines Schmerzes riß der Gemarterte, aus hundert Wunden blutend, dem voranſchreitenden Unterofficier die Mus⸗
kete aus dem Arm, legte ſie auf den Major an, ſchoß


