Teil eines Werkes 
2. Band (1872)
Entstehung
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Wangen rötheten ſich wieder, die Augen leuchteten und in ebenſo klarer wie begeiſterter Rede brauſte der Sturm ſeiner tiefempfundenen Worte dahin, jedes Herz er⸗ greifend.

Mit unwiderlegbaren Gründen bewies der junge Juriſt, daß die Freiheit der Preſſe die unentbehrlichſte Grundbedingung jedes freien und geſitteten Staats⸗ lebens ſei, daß der Angeklagte vollkommen berechtigt, ja in höherem Sinne verpflichtet geweſen, offene Miß⸗ ſtände zu beſprechen.

Dann zertrümmerte der Vertheidiger ein Beweis⸗ mittel des Staatsanwalts nach dem andern, er wies ihm ſchlagend nach, daß er gewiſſe Geſetzesſtellen falſch gedeutet, andere, zu Gunſten des Angeklagten lautende, abſichtlich oder aus Unwiſſenheit gar nicht erwähnt, daß die Vorunterſuchung, trotz der langen Zeit, wäh⸗ rend welcher der Angeklagte verhaftet blieb, dennoch nachläſſig, ja einſeitig geführt worden war. Nicht mehr der auf der Anklagebank ſitzende Profeſſor, ſondern die durch den Staatsanwalt vertretene Regierung war nun der moraliſch ſchuldige Theil und an den Pranger geſtellt.

Alles Volk überrieſelte es mit freudigem Schauer, daß, wo ſolche Männer wie der junge Dr. Molling all ihre Geiſteskraft in die Wagſchale würfen, die Wahr⸗