Teil eines Werkes 
2. Band (1872)
Entstehung
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Kraft finden werde, die Vertheidigung des Dr. N. unter ſo ausſichtsloſen Umſtänden zu übernehmen.

Durch Chicanen, Maßregeln und Verſetzungen waren die Männer des Rechts eingeſchüchtert worden und die Regierung hoffte, gewonnenes Spiel zu haben und dem Angeklagten einen ganz unfähigen Verthei⸗ diger von Rechtswegen beigeben zu können, welchen der ſpitzfindige Staatsanwalt mit leichter Mühe lächerlich machen konnte. Der Angeklagte beſtand jedoch auf ſeinem Rechte, ſich ſelbſt einen Vertheidiger zu er⸗ wählen, und bezeichnete zum allgemeinen Erſtaunen als ſolchen einen jungen Mann, der erſt vor kurzem das Staatsexamen gemacht, den Doctortitel errungen und als Concipient bei dem Advocaten Dr. Rödern arbeitete.

Der junge Juriſt, Dr. Karl Molling, hatte erſt ein paarmal in gewöhnlichen untergeordneten Ver⸗ gehungsfällen, wie Diebſtahl, Verleumdung und der⸗ gleichen vertheidigt, ohne daß ſein Name dadurch ins große Publikum gedrungen wäre.

Man kennt ja dieſe ſchüchternen Erſtlingsverſuche, wo ein falſches Pathos mit der Ueberlegung durchgeht oder kühne ſophiſtiſche Behauptungen durch ihre Un⸗ natürlichkeit dem Angeklagten die letzten Sympathien der Geſchworenen rauben.