Teil eines Werkes 
1. Theil (1860) Schloss Hardegsen / Hermann von Maltitz
Entstehung
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gegen Breido zurück, ſah ihn feſt und finſter an, als wollte er jegliche Ironie aus deſſen Mienen verſcheuchen, und ſagte dann zu Roden zurückkehrend:So werde ich Euren Schützenkönig heute Abend kennen lernen; nun zu einer anderen Sache was wollt Ihr mit dem Roſtorfer be⸗ ginnen?

Da der Bäckermeiſter heute nach Ausſage der Medici nicht lebensgefährlich verwundet iſt, ſo mildert ſich das Rechtsgeſetz gegen den Thäter.

Was für Recht habt Ihr in der Stadt? Etwa ein anderes, als was ich in meinem Lande gelten laſſe?

Das heilige römiſche Recht, Herr; Euer Recht iſt das Fauſtrecht, dem Ihr einige Privilegien gnädigſt zur Sicherheit der Stadt bewilligt habt. Würde der Edelmann nach Eurem Privilegium gerichtet, ſo würde er nicht ohne ſchweres Löſegeld abkommen, es iſt aber die Anſicht des Rathes, ihn nur den Schaden am Bäckermeiſter tragen

zu laſſen und dann aus der Stadt zu weiſen.

Gut dann verfällt er meinem Rechte! Er ſoll mir ausgeliefert werden und es durch ein Sühngeld büßen.

Dagegen können wir nichts ſagen, Herr; wenn Ihr ein ſo gerechtes Beiſpiel geben und einen Edelmann wegen Vergehens an einem Bürger ſtrafen wollt, ſo erkennen wir darin nur Enern guten Sinn für die Stadt.

Uebergebt ihn meinem Schulzen; nun grüßt Euer liebes Weib; heute zur Vesper!

Roden entfernte ſich mit frohen Gefühlen über die ver⸗ meintliche Umwandlung der herzoglichen Geſinnung gegen