Teil eines Werkes 
2. Theil (1861)
Entstehung
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waffnen bis zum letzten Augenblick das alte, unheil⸗ volle, girondiſtiſche Weſen der Halbheit bewahrend. Sieben Tage währte bereits der Prozeß. Die Ge⸗ ſchworenen waren ermüdet und ohne Theilnahme, die Rich⸗ ter ſehnten ſich nach dem Ende der langen Verhandlungen; die öffentliche Meinung hatte ſich durch den Anblick der Angeklagten bereits zu ihren Gunſten geändert. Man fand

kein rechtes Verbrechen an ihnen und fragte ſich laut, wel⸗

chen Lohn dann die Republik für ihre Feinde habe, wenn ſie deren erſte Gründer alſo behandeln? Man beklagte ſo viel Jugend, Schönheit und Geiſt, die einem Verbre⸗ chen der bloßen Meinung geopfert werden ſollten.

Die erſten Symptome einer Rückkehr der Gunſt für

die Girondiſten beunruhigten die Gemeine. Der Wohl⸗

fahrtsausſchuß befahl dem Präſidenten des Gerichts daher, die Debatten zu ſchließen. So ward am 30. Oktober Abens acht Uhr der Prozeß plötzlich für beendigt erklärt.

Die Jury berieth ſich.

Ihr Verdikt erklärte alle Angeklagten ſchuldig, ge⸗ gen die Einheit und Untheilbarkeit der Republick ſich ver⸗ ſchworen zu haben. Der Gerichtshof verurtheilte darauf alle Zweiundzwanzig der Gironde zum Tode.

Ein Schrei des Staunens und des Schreckens tönte von den Bänken der Angeklagten. Manche von ihnen er⸗ warteten freigeſprochen zu werden und ihre beſtürzten Ge⸗

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