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mich durch Ihr Benehmen, zu handeln, wie iich jeuzt handle.“.
„Ich fuͤhle mich nicht berufen, mich uͤber mein Betragen in irgend einer Beziehung gegen jemanden in Erlaͤuterungen einzulaſſen, der nicht berechtigt iſt, ſolche zu fodern. Ich be⸗ ſchraͤnke mich lediglich auf die einfachen Thatſa⸗ chen. Ihre Erſcheinung auf meinem Gute kam mir im erſten Augenblicke ſonderbar vor; aber ich erhielt bald die noͤthige Auskunft zur Erklaͤ⸗ rung dieſes geheimnißvollen Benehmens, wie⸗ wohl ich geſtehe, daß mir in der Geſchichte des Verhafibefehls noch immer etwas dunkel iſt. Sie haben ſich jedoch bei allen Gelegenheiten um alles, was meine Gemahlinn betraf, ſo ganz unbekuͤmmert gezeigt, daß ich mich eine
Zeitlang fuͤr uͤberzeugt hielt, Sie haͤtten in dieſer
Sache urſpruͤnglich gar nicht im Einverſtaͤndniſſe mit ihr gehandelt. In wie fern aber und wie
lange ich recht hatte, Aeußerungen, die mir auf verſchiedenen Wegen von glaubwuͤrdigen
Perſonen zukamen, eine ſolche Auslegung zu
geben, daruͤber eine Meinung auszuſprechen,
muß ich fuͤr jetzt ablehnen. Genug, es iſt mir
endlich gelungen, den Aufenthalt zu entdecken, Zweiter Theil. 11
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