Teil eines Werkes 
6. bis 10. Stück (1846)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

I Eduard Ottmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Aeih- und Teſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3 3 3

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen.. 3.(Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: 8. * für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: .e auf Monat: 1 Mt. pPf. 1 NMk. 50 Pf. 2 Mk.pf

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

orene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe 8 auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

ſelben von m ehen haben.

kedenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ 1