Teil eines Werkes 
2. Band (1837)
Entstehung
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und induſtrielle Einrichtung des Ganzen in Kennt⸗ niß geſetzt war.

Die Herrnhuter geben ihre Lehre für eine rein evangeliſche aus, welche ſich nur in einzelnen Ge⸗ bräuchen von dieſer unterſcheide: zu dieſen gehört die Feier des Todes, welcher als ein Heimgang zur Freude und Seligkeit nicht in Trauer begangen, und durch keine traurigen Abzeichen kenntlich gemacht wird. Den Punkt des Heurathens rechnen ſie nicht zum Dogma, ſondern zur Gemeindeverfaſſung: früher wurden die Eheleute einander durch's Loos zugetheilt, ſeit dem Jahre 1818 gilt dies aber für abgeſchafft; jede Verheurathung bedarf aber noch der Zuſtimmung

der reſpektiven Gemeinde.

Aphanaſia fand ihn nicht; je vergeblicher, je länger ſie ſuchte, deſto ſtärker ward ihr Drang, ſich zu rächen, ſeinen Leib zu zerſtücken. Herr von Ri⸗ chard, der ſie ununterbrochen verfolgte mit Anträgen,

und der, wenn ſie ihm auch wieder entgangen war,