Teil eines Werkes 
2. SupplementbandGeschichte des Abfalls der vereinigten Niederlande : 2. Band (1841) Von dem Abschluß der Utrechter Union bis zur Vernichtung der spanischen Armada : 1579-1588 / fortgesetzt von Eduard Duller
Entstehung
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könne. Der Abgeordnete der Bürgerhauptleute brachte auch in der That gar bald die gewünſchte Empfehlung Eliſabeths und Leiceſters zurück; aber Nieuenaar ſetzte indeſſen der Intrigue eifrige Bemühungen entgegen. Schon ſeit einiger Zeit unterhielt er einen genaueren Zuſammenhang mit allen Feinden Prou⸗ ninks und der Leiceſterſchen Parthei; den Staaten theilte er die Briefe aus England mit, und freimüthig erklärte er der Königin ſelbſt, daß er in dem betreffenden Falle ihren Wünſchen in Bezug auf Prounink nicht willfahren werde. Während dieſe Angelegenheit im Gange war, verlor jedoch Prounink ſeine wichtigſte Stütze in England, den Grafen Leiceſter, welcher am 14. September 1588 ſtarb. Dieſen Ver⸗ luſt empfand Prounink gar bald ſchwer; denn die Königin erklärte ihm, daß ſie in ihrem vorigen Schreiben keineswegs die Abſicht gehabt hätte, dem Statthalter, Grafen Nieu⸗ enaar, in der Ausübung ſeiner Rechte das mindeſte Hinderniß in den Weg zu legen. Als nun der Zeitpunkt herannahte, wann in Utrecht die übliche Veränderung der ſtädtiſchen Regierung vor ſich gehen ſollte,(der elfte Oktober) wurden von beiden Partheien aufs Allereifrigſte Anſtalten zum Kampfe getroffen. Beide verdoppelten die Sicherheitsmaßregeln; die Aufregung nahm von Tag zu Tag zu und man traf in der Stadt ſogar kriegeriſche Maßregeln. Jedermann befand ſich in der höchſten Spannung; als plötzlich Prounink, der Schult⸗ heiß Karl von Trillo und mehre Andere, durch Nieuenaars Uebergewicht in Verhaft genommen wurden. Durch ſeine treff⸗ lichen Maßregeln war der Statthalter in Kurzem Meiſter der Stadt und ließ, während die Bürger noch in Waffen blieben, ſchnell die Staaten verſammeln. Auf ſein Anſuchen ermäch⸗ tigten ihn nun Dieſe, zur Verhütung größeren Unheils, die ſtäd⸗ tiſche Regierung zu verändern. Dies geſchah denn auch, und