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verläſſig eine ſpaniſche Beſatzung erhalten und alle jene Plagen auszuſtehen haben, welche die meiſten übrigen holländiſchen Städte von den Spaniern ſchon erduldet hätten. So gelang es denn endlich den Staaten von Utrecht, daß ſich Amſter⸗ dam am 8. Februar 1578 unter vertragsmäßigen Bedingungen an Holland anſchloß und unter die Statthalterſchaft Oraniens begab. Das Weſentliche dieſer Bedingungen betraf,(gleich wie bei den meiſten übrigen Städten, denen Oranien„Renverſale“ oder„Genugthuungen“ hatte ausſtellen müſſen, ſo z. B. in Haarlem, Goes u. ſ. w., ſo auch in der ganzen Provinz Utrecht) das Freibleiben von Beſatzung, die Aufrechthaltung und Verbürgung der ſtädti⸗ ſchen Privilegien, der perſönlichen Rechte der Ma⸗ giſtrate und Geiſtlichen, endlich der katholiſchen Reli⸗ gion. In Bezug auf die Letztere wurde für Amſterdam ins⸗ beſondere Folgendes feſtgeſetzt:„Sie ſollte daſelbſt die herr⸗ ſchende bleiben; die Proteſtanten durften ihren Gottesdienſt nur außerhalb der Stadt halten, und zwar innerhalb der⸗ ſelben einen ehrlichen Begräbnißplatz haben, jedoch ohne irgend eine Feierlichkeit bei Beerdigungen“. Nun kehrten viele reiche proteſtantiſche Kaufleute, welche zur Zeit der Ketzerverfolgungen Amſterdam verlaſſen hatten, dahin zurück und in kurzer Zeit erhob ſich dadurch der Wohlſtand der Stadt immer mehr, wäh⸗ rend er in Nordholland, wo ſich Jene bisher aufgehalten hat⸗ ten, merklich ſank. Aber außer ihren Kapitalien hatten jene Proteſtanten auch einen gefährlichen Zündſtoff nach Amſterdam mitgebracht, nämlich den Glaubenshaß gegen die Katholiken, welcher während der Verbannung immer zugenommen hatte. Noch im Februar erſchien plötzlich ein Plakat PhilippsII., welches den Befehl an die Staaten enthielt, ihre ſämmtlichen Truppen abzudanken, da ihr Benehmen durchaus geſetzwi⸗


