Teil eines Werkes 
9. Band (1838)
Entstehung
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kann dieſer Sinn erfuͤllt werden, wenn nicht beide Religionen darin ſitzen? Daß zur Zeit der Stiftung in Deutſchland noch ein einziger Glaube herrſchte, war Zufall, daß kein Stand den andern auftrechtlichem Wege unterdrucken ſollte, war der weſent⸗ liche Zweck dieſer Stiftung. Dieſer Zweck aber iſt verfehlt, wenn ſein Religionstheil im ausſchließenden Beſitze iſt, den andern zu richten darf nun ein Zweck aufgeopfert werden, wenn ſich ein Zu fall verandert? Endlich und mit Mühe erfochten die Proteſtanten ihrer Religion einen Sitz im Kammergerichte, aber noch immer keine ganz gleiche Stimmenzahl. Zur Kaiſerkrone hat noch kein proteſtantiſches Haupt ſich erhoben. Was man auch von der Gleichheit ſagen mag, welche der Religionsfriede zu Augsburg zwiſchen beiden deutſchen Kir⸗ chen einfuͤhrte, ſo ging die katholiſche doch unwiderſprechlich als

Siegerin davon. Alles, was die lutheriſche erhielt, war Duldung; Alles, was die katholiſche hingab, opferte ſie der Noth und nicht der Gerechtigkeit. Immer war es noch kein Friede zwiſchen zwei gleichgeachteten Machten, bloß ein Vertrag zwiſchen dem Herrn und einem unüberwundenen Rebellen! Aus dieſem Princip ſcheinen alle Proceduren der katholiſchen Kirche gegen die proteſtantiſche hergefloſſen zu ſeyn und noch herzufließen. Immer noch war es ein Verbrechen, zur proteſtantiſchen Kirche⸗ abzufallen, weil es mit einem ſo ſchweren Verluſte geahndet wurde, als der geiſtliche Vorbehalt uber abtrünnige geiſtliche Fürſten verhängt. Auch in den folgenden Zeiten ſetzte ſich die katholiſche Kirche lieber aus, Alles durch Gewalt zu verlieren, als einen kleinen Vortheil freiwillig und rechtlich aufzugeben; denn einen Raub zurücknehmen, war noch Hoffnung, und immer war es nur ein zufalliger Verluſt; aber ein aufgege⸗ bener Anſpruch, ein den Proteſtanten zugeſtandenes Recht er⸗ ſchuͤtterte die Grundpfeiler der katholiſchen Kirche./ Bei dem