XIII
Großen zu Ende, woran Karl, nicht bloß als Reichsfürſt und ver⸗ möge eines wenig ehrenhaften, übrigens ſchon während ſeiner Min⸗ derjährigkeit von dem geprieſenen Miniſter Hardenberg abgeſchloſ⸗ ſenen Subſidienvertrags mit Frankreich, ſondern thätig und in eigener Perſon Antheil genommen: er folgte hierin einer merkwür⸗ digen Abneigung gegen den Erzieher der ihn durch ein Verwen⸗ dungsſchreiben in der Majorennitätsangelegenheit an Kaiſer Karl VII. für fähig erklärt hatte,„noch größere Staaten zu regie⸗ ren als diejenigen welche die Vorſicht ſeiner Sorgfalt anvertraut,“ und mit deſſen Vorſchriften er in einen ſo ſchneidenden Widerſpruch getreten war; aber er bewies nur daß er ihm in der Hauptſache nichts abgelernt hatte, und brachte ſehr traurige Lorbeern nach Hauſe. Die unverhältnißmäßige Truppenmacht welche dieſer Krieg auf die Beine geſtellt blieb nach dem Frieden auf dem Lande laſten, und der Herzog vergnügte ſich lange Zeit an einem kleinlichen Sol⸗ datenſpiel, das ohne Nutzen war und unerſchwingliche Summen koſtete. Er hatte es im Luxus ſo weit gebracht daß Ludwigsburg mit Paris wetteifern konnte in der Mode den Ton anzugeben. Die Feſte die er veranſtaltete waren nach den Einkünften eines Kaiſerthums zugemeſſen, und wenn auch die Reſidenz mit den ſtolz⸗ tönenden Namen der Künſtler und Fremden welche durch dieſe unerhörten Schauſpiele ins Land gezogen wurden ſich brüſten konnte, ſo warf doch all dieſer Glanz einen düſtern Schatten auf das Land, und der Bauer vornehmlich konnte die Größe der fürſt⸗ lichen Pracht nur nach dem Druck ſeiner Frohnen und des Wild⸗ ſchadens berechnen, durch deſſen Ueberhandnehmen es dem Herzog möglich wurde, auf der Jagd ſeinen Gäſten eine ſolche Maſſe von Wild vor die Gewehre zu treiben, daß man ganz Wirtenberg für einen Thierpark hätte halten ſollen. Um dieſe Zeit glänzte Wittleders Stern am hellſten; auch Montmartin wagte, auf den Schutz ſei⸗ nes Gebieters trotzend, die Hörner kecker hervorzuſtrecken: die Land⸗ ſchaftskaſſe wurde angetaſtet, neue und einträglichere Steuerplane erſonnen, deren jeder ein Eingriff in die Landesgeſetze war.


