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wurde. Die Gerichtskommiſſion, welche aus der Mitte der Cortes ernannt war, um im Nothfall uͤber Mitglieder derſelben richterliche Entſcheidungen zu faͤllen, ward angewieſen, den Prozeß einzuleiten ⸗ Die Verſammlung verlangte, daß Alonſo unterdeß in Freiheit bleiben ſolle, doch er ſelber erklaͤrte, daß es ein Widerſpruch ſein wuͤrde, wenn man ſich auf das Wort deſſen verließe, der vielleicht alle ſeine Eide, die er als Spanier, als Geſetzgeber und als Soldat geleiſtet, gebrochen oder verletzt habe.
Die Einleitung des Prozeßverfahrens war ſehr weitlaͤuftig. Man konnte nichts auffinden, was die gerichtlichen Anzeigen und Beweiſe verſtaͤrken, aber auch nichts, was ſie entkraͤften konnte. Es fehlte nicht an falſchen Zeugniſſen, aber die Zeugniſſe zu ſeinen Gunſten waren noch zahlreicher. Blos die Tageblaͤtter des Pater Provinzial und des Comthurs ließen nicht ab, ihn anzugeben und herabzuſetzen, und ihre Deklamationen, die von der Stimme des Volks unterſtuͤtzt wurden, bildeten in Cadir eine Art von feindſeliger Meinung, die an das Verbrechen glaubte und auf Beſtrafung drang.


