Teil eines Werkes 
1.-4. Bdchn. (1851)
Entstehung
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Großabmiral und Großkonnetable von Sizilien, Statt⸗ halter von Mailand und Generalkapitän Sr. katholl⸗ ſchen Majeſtät in Italien,„vollkommen unterrichtet von dem unerträglichen Elend, in welchem dieſe Stadt Mailand wegen der Bravi und Vagabunden gelebt hat und noch immer lebt,“ dieſelben förmlich in Acht.„Er erklärt und verordnet, daß in dieſe Acht alle diejenigen eingeſchloſſen und als Bravi und Vagabunden ange⸗ ſehen werden ſollen, welche, ob nun fremd oder ein⸗ heimiſch, kein Gwerbe haben, oder, wenn ſie eines haben, es nicht treiben, ſondern, ob nun mit oder ohne Sold, ſich an irgend einen Ritter oder Edelmann, Be⸗ amten oder Kaufmann anſchließen, um demſelben zu Gebote zu ſtehen, oder, wie ſich's wohl annehmen läßt, um Andern Fallſtricke zu legen... Allen dieſen ge⸗ bietet er, binnen ſechs Tagen das Land zu räumen; die Widerſvenſtigen werden mit Galeerenſtrafe bevroht, und allen Juſtizbeamten werden die außerordentlichſten und unbeſchränkteſten Vollmachten ertheilt, um dieſen Befehl zu vollziehen. Aber im folgenden Jahre unterm 12. April wird beſagter Herr gewahr,„daß dieſe Stadt noch immer von den genannten Bravi angefüllt iſt, welche zurückgekehrt find, um ihren ehemaliaen Wandel fortzuſetzen, ja ſogar nicht einmal ihr Koſtüm verän⸗ dert und an Zahl nicht abgenommen haben.“ Er er⸗ läßt daher abermals eine ſcharfe und bemerkenswerthe Verordnung, worin er unter andern Dingen vorſchreibt:

„Daß wer ſo immer, ob nun aus dieſer oder einer fremden Stadt, von zweien Zeugen angegeben werde, daß er allgemein im Rufe eines Bravo ſtehe und die⸗ ſen Namen habe, ſelbſt wenn man ihn keines Verbre⸗ chens zu überfuhren vermöge, ſchon blos wegen dieſes Rufes als Bravo, ohne andere Anzeichen, von den be⸗ ſagten Richtern und jedem einzelnen unter ihnen zur veinlichen Unterſuchung gebracht werden könne... und wenn er auch kein Verbrechen eingeſtehe, ſo ſoll er den⸗ noch bloß wegen ſeines Rufes und Namens als Bravo,