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Giebt es denn hier— unterbrach ich meinen Begleiter— keine Gaſthoͤfe zum Loͤwen, zum Baͤre, zum Wolfe, zum Zie⸗ genbocke, zum Roſſe und zum Windhunde?
Behuͤte Gott! verſetzte er. Das ſind ja Thiere, welche durch ihr Bruͤllen, ihr
Brummen, ihr Heulen, ihr Meckern, ihr Wiehern und Bellen einen unertraͤglichen Laͤrm verurſachen. Darum iſt in unſerm Geſetzbuche sub titulo: Von Gaſthoͤfen und deren Gerechtigkeiten Art. 56. und 57. wohl⸗ weislich verordnet: daß, weil der Fiſch be⸗ kanntlich ein ſtummes Thier iſt, die Gaſt⸗ wirthe blos Fiſche im Schilde fuͤhren ſol⸗ len, bei Verluſt ihrer Gerechtigkeiten und bei Strafe der Verweiſung aus unſerm Staate.—
Ich fand, um dem Offizier noch mehr Zutrauen einzufloͤßen, dieſes Geſetz aͤußerſt ſinnreich und zweckmaͤßig, und bemerkte zu⸗ gleich: Daß die Fiſche ſtumm waͤren, ſey


