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und Prinz von königlichem Blute, hat Beſitzungen, die ihn gewiſſermaßen zu einem Fremden machen. Nun wolle Gott verhüten, daß ich von meinem edlen Vetter von Burgund übel reden ſollte; aber er iſt ein Mann von großer Macht und nicht ohne Ehrgeiz, der ohne Zweifel ehrenvoll iſt; aber immer greift er weit um ſich. Burgund und Flandern, nebſt mancher ſchönen Beſitzung außerdem, bilden faſt einen königlichen Staat; und ich möchte Euch fragen, ob er nicht auch beinahe in Frankreich herrſcht. Hört mich zu Ende— hört mich zu Ende. Ihr werdet ſagen, er habe ein Recht, hier einigen Einfluß auszuüben, und ſo iſt es. Aber ich möchte nicht, daß es ein vollſtändiger Einfluß werde. Ich gebe Euch mein Wort, daß es mein einziger Zweck iſt, eine ſolche Macht aufzuſtellen, um meinen guten Vetter von zu großen und zu gefahrvollen Un⸗ ternehmungen abzuſchrecken. Handelte es ſich hier um das bloße Recht— wer hat das Recht hier Autori⸗ tät auszuüben, bis des Königs Kinder volljährig ſind, als des Königs Bruder? Handelte es ſich hier um Staatsklugheit— auf wem ſollte das Volk ver⸗ trauen, als auf ihn, deſſen ſämmtliche Intereſſen mit dieſer Monarchie vereint ſind? Handelte es ſich hier um ein verſtändiges Urtheil— wer wird die Kinder des Königs beſſer beſchützen und richtiger leiten, als der Oheim, der ſie auferzogen, und ſie immer wie ſeine eigenen geliebt hat? Es giebt Niemand in ganz
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