Teil eines Werkes 
1. Th., 2. Bdchn (1830)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

228

dere Nagash, d. i. Regent, Herrſcher, wie z. B. Gojam⸗Nagash, oder Walaka⸗Nagash; wie⸗ der andere haben den ſchon bekannten Titel Ras, welches zwar eigentlich einen oberſten Feldmarſchall bedeutet, aber im Falle dieſer Ras einer Provinz vorſteht, auch als Landes⸗Hauptmann uͤberſetzt werden kann. Dergleichen Ras ſind in Angot und Bugna. Wieder andere fuͤhren die Benennung— Shum— welches einen Vorſtand im Allgemeinen bedeutet, welcher Titel aber nur den Statthaltern von Guraga und Cambot zukommt. Kurz die Statt⸗ halter der meiſten Provinzen haben ihre eignen Be⸗

nennungen, deren Bedeutungen man aus dem Ae⸗

thiopiſchen nicht genau wieder geben kann. Die Ver⸗ ſchiedenheit dieſer Benennungen ſcheint daher entſtan⸗ den zu ſeyn, weil ſie wahrſcheinlich die vorigen Beſitzer dieſer Laͤndereien fuͤhrten, ehe ſie unter die Botmaͤßigkeit der Koͤnige von Habeſſinien kamen, und weil ſie dann auf die folgenden Vicekoͤnige und Statt⸗ halter uͤbergingen. Der Titel Negus oder Nagaoi — Nagasth, welchen einige Statthalter hatten, bewog die Habeſſiniſchen Koͤnige, ſich Neguca⸗Na⸗ gaſt— Koͤnig der Koͤnige— beißen zu laſſen.

XVIII., Von den Vaſallen des Koͤnigs von Aethiopien.

Daß die Beherrſcher von Aethiopien ehemals

andere kleine Koͤnige unter ihrer Herrſchaft hatten,