Teil eines Werkes 
1. Th., 2. Bdchn (1830)
Entstehung
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hat. Dieſe Graͤnzen werden von keinem bemerkens⸗ werthen Volke bewohnt, ſondern bloß von noma di⸗ ſchen Aethiopiern.

III. Von der Eintheilung Habeſſiniens in verſchiedene Reiche und Laͤuder. Ueber die Laͤnder, aus denen Aet biopien be⸗ ſteht, und uͤber die Anzahl derſelben iſt man nicht einig. Die meiſten dieſer Laänder haben den Namen eines Reiches, vermuthlich, weil ſie ſonſt eigene Koͤ⸗ nige und Rechte hatten. Die uͤbrigen werden Statt⸗ balterſchaften genannt, weil eigene Statthalter die⸗

ſelben regieren. Wegen der Verwechslung der Reiche

mit den Statthalterſchaften, wird auch die Zahl der Provinzen Habeſſiniens von Verſchiedenen ver⸗ ſchieden angegeben. So viel iſt aber ausgemacht, daß iherr mehr als 20 ſind, mit denen, welche die Galla⸗ ner erobert haben. Gregorius zaͤhlt z3a ſolcher Reiche, nebſt einigen kleineren, die von anderen fuͤr Statthalterſchaften angeſehen werden. Wir werden ſie ganz nach der Angabe des Gregor ius aufzaͤblen, und zwar

1) Ambhara, jetzt die vorzuͤglichſte Provinz von Aethiopien, beſonders wegen ſeiner beiden umge⸗ mein feſten Felſenplaͤtze Cheshen und Ambagel. Es iſt faſt der Mittel⸗Punet von Habeſſinien, und grenzt noͤrdlich an die Provinz Bagemder,