Teil eines Werkes 
1. Th., 3. Bdchn (1829)
Entstehung
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VII. Ueber die Verehelichung der Chi⸗ neſen).

Die Weiber von China ſind faſt auf ihr ganzes Leben verurtheilt, das Licht des Tages nicht außer ihrem Hauſe zu ſehen. Ein Chineſe verehelicht ſich, ohne ſeine Braut geſehen zu haben. Er kennt nur ihre Zuͤge und ihren Wuchs aus dem Berichte einer

Verwandten, oder andern vermittelnden Frau fuͤr ſolche Faͤlle. Wird er uͤber das Alter oder die Geſtalt betrogen, ſo kann er auf Eheſcheidung autragen. Die naͤmlichen Weiber, welche die Ehe einleiten, vereini⸗ gen ſich uͤber den Geld⸗Betrag, welchen der Braͤuti⸗ gam den Aeltern der Braut geben ſoll. Denn in China ſtattet nicht der Vater die Tochter aus, ſon⸗ dern der Mann ſelbſt, oder vielmehr er kauft ſie; er wird im doppelten Sinne Eigenthuͤmer.

) Tableau de l'état actuel de la Chine par Me. l'Abbè Grosier. Paris. 17 735. 4. p. 619 625.