Teil eines Werkes 
1. Th., 1. Bdchn (1828)
Entstehung
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einpraͤgte. Sie durften nicht ſagen, was ſie geſehen oder gehoͤrt hatten. Man zuͤchtigte ſie bis zum Ver⸗ gießen des Blutes, um ſie an das Ertragen des Schmerzes zu gewoͤhnen, uͤber welchen ſie nicht ſchreien durften; mancher Knabe gab freilich dabei den Geiſt auf. Merkwuͤrdig iſt, daß ihnen auch das heimliche Stehlen gelehrt wurde; Diebſtaͤhle wurden nur ge⸗ ſtraft, wenn man auf der That ergriffen war. Jagd und Tanz waren ſehr gewoͤhnliche Vergnuͤgen der La⸗ zedaͤmonier beiden Geſchlechtes.. Von der Zeit Lykurg's gab es nur eine ſehr dicke Kupfermuͤnze; man durfte kein Silber dafuͤr ein⸗ tauſchen, damit man nicht verſucht wuͤrde, ſich zu bereichern, oder ſich von Fremden beſtechen zu laſſen. Die Juͤnglinge wurden erſt im 30. Jahre als Maͤnner erkannt; nach dieſem durften ſie ſich in Staats⸗Ange⸗ legenheiten miſchen, und Waffen tragen. Sie kaͤm⸗ pfeten nur auf Ebenen, von Belagerungen wußten ſie nichts. Sie hatten die Regel, nichts oͤfters den naͤmlichen Feind zu befehden, und nicht lange Zeit an dem naͤmlichen Platze ſich zu lagern. War mau im Begriffe, eine Schlacht zu eroͤffnen, ſo brachte der Koͤnig den Muſen ein Opfer, damit dieſelbe zur Ehre der Kaͤmpfer und zur Ermunterung der Nach⸗ kommen gelinge. Sobald der Kampf begonnen hatte, f ſo wurde er mit Kraft und Hartnaͤckigkeit fortgeſetzt, damit man nicht die Schande erlebte, beſiegt zu wer⸗ den. Die Muͤtter umarmten ihre Soͤhne vor dem

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