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wurden noch ſteinerne Spitz⸗Saͤulen gewoͤhnlich ge⸗ ſetzt; doch gab es auch rund oder viereckig, zum Theile erhaben gepflaſterte Plaͤtze. Bei Schlaͤgereien durfte kein Dritter ſich einmiſchen; der Beleidigte brachte blos ſeinen Beleidiger an den Gerichtshof ſei⸗ nes Herrn. Verbrecher blieben ungeſtraft, wenn ſie nicht auf der That ergriffen wurden, oder dieſe be⸗ kanuten. Mord, Straßenraub, großer Diebſtahl und Beiſchlaf mit andern Weibs⸗Perſonen als ihren Wei⸗ bern oder Leibeigenen, zog die Todes⸗Strafe nach ſich, wie die Zauberei der Laien, und das Vorgeben, man ſei von einem fremden Fuͤrſten geſendet. Kiei⸗ nere Diebſtaͤhle wurden mit Pruͤgeln auf die Fuß⸗Soh⸗ ten geſtraft. Unter den Prieſtern der Mongolen war ein Oberprieſter oder Patriarch; er wohnte nicht weit vom Pallaſte des Chans, und die uͤbrigen hinter jenem. Sie wurden in allen Angelegenheiten um Rath gefragt, und entſchieden nach den Geſtirnen. Bei einer Son⸗ ne⸗ oder Monds⸗Finſterniß klopften ſie auf Trommeln und Becken; nach derſelben verzehrten ſie mit Luſt die Speiſen und Getraͤnke, welche ihnen unterdeſſen gebracht worden waren. Ihr vorzuͤglichſtes Geſchaͤft war, Gluͤck oder Ungluͤck, beſonders bei Geburten und Krankheiten vorher zu ſagen. Am 9. Maj wurden alle weißen Stuten zuſammen gefuͤhrt, und unter huͤchſt ſonderbaren Zeremonien geweihet.


