Teil eines Werkes 
10.-12. Bdchen (1829)
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welche Don Diego ſich ſowohl in den Kolonien als in Spanien zugezogen hatte, thaͤtig und mit Erfolg beſchaͤf⸗ tigt. Sein alter Antagoniſt, der Schatzmeiſter Paſſa⸗ monte hatte ihn beſchuldigt, daß er ſich faſt alle Befugniſſe der koͤniglichen Audienz anmaße, und der landesherrlichen Declaration, welche ihn in ſein Amt als Vicekoͤnig einſetze, eine Ausdehnung gebe, welche der Regent nie gemeint haben koͤnne. Dieſe Vorſtellungen fanden Gewicht bei Hofe, und im Jahr 1523 erhielt Don Diego ein ſehr ſtren⸗ ges Schreiben von dem Collegium von Indien, welches ihn der verſchiednen ihm ſchuld gegehnen Mißbraͤuche und Exceſſe zieh und ihm, unter Androhung der Strafe, alle ſeine Privilegien und Titel einzubuͤßen, befahl, die von ihm gemachten Neuerungen zu widerrufen und die Dinge zu ihrem vorigen Stand zuruͤckzubringen. Um jede Ent⸗ ſchuldigung der Unkunde dieſes Mandats zu verhüten, wurde der koͤniglichen Audienz eingeſchaͤrft, es zu promul⸗ giren und alle Leute aufzufordern, ſich darnach zu achten, und zu bemerken, ob es richtig erfuͤllt werde. Der Admi⸗ ral erhielt ferner ein Schrelben von dieſem Collegium, welches ihn benachrichtete, daß ſeine Anweſenheit in Spa⸗ nien noͤthig ſey, um uͤber die vorerwaͤhnten Punkte Aus⸗ kunft und ſeinen Rath zu geben, wie verſchiednen Miß⸗ braͤuchen abzuhelfen und die Indianer zu behandeln und zu erhalten ſeyen; er wurde demzufolge aufgefordert, ſo⸗ gleich, ohne weitere Befehle abzuwarten, am Hofe zu erſcheinen.*)

*) Herrera decad. 1. 1. V, c. 4.