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Der Freischulze : eine Erzählung / von Moriz Horn
Entstehung
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allein ihn handeln laſſen, dann werde Alles zum Guten ſich wenden.

Mit den Gerichtstagen in Tannengrün waren her⸗ kömmlich ſogenannte Hegerügengerichte verbunden, d. h. es konnte jedes ſelbſtändige Gemeindemitglied unaufge⸗ fordert erſcheinen und ſeine Beſchwerde anbringen oder rügen; ließ es die Beſchaffenheit der Sache zu, ſo wurde ſie ſofort geordnet und die Angelegenheit gewöhnlich been⸗ det. Heute aber war die Menge nicht erſchienen, um zu rügen, ſondern um der Eröffnung des Teſtaments ihres einſtigen geehrten und geliebten Freiſchulzen beizuwohnen. Es hatten ſich, wie das zu geſchehen pflegt, über den Inhalt desſelben die verſchiedenſten Gerüchte verbreitet und Jeder⸗ mann war begierig hinter die Wahrheit zu kommen.

Mit der Stunde der Vorladung pünktlich trat die Wittwe, von Georg und dem greiſen Cantor geführt, in die Gerichtsſtube. Den letzteren vielbewährten Freund der Familie als Beiſtand mitbringen zu dürfen, hatte die Frau Freiſchulze vom Gerichtshalter ſich erbeten.

Dieſer zeigte jetzt den Erben, indem er kürzlich den Grund erwähnte, welcher den älteren Sohn vom Erſchei⸗ nen abhalte, das verſiegelte Couvert vor, und fragte, ob ſie die Aufſchrift und das Siegel als vom Teſtator her⸗ rührend anerkennen müßten.

Die Frage wurde bejaht und das Teſtament vom