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fällig iſt.“
Kurz vor Mitternacht wurde der Beſitzer von Scharzwaldau in das durch ihn erbaute Dorfgefäng⸗ niß geleitet.
Der Revierjäger, der Mühlbauer und ein dritter Mann aus dem Dorfe, erhielten den Auftrag, mit Schießgewehren bewaffnet, den Thurm zu bewachen und jeden etwaigen Fluchtverſuch zu verhindern.
Sie beſprachen in ihrer Weiſe die Ereigniſſe, deren eigentlicher Zuſammenhang ihnen noch nicht klar wurde, da nur einzelne Bruchſtücke des ganzen Geſtändniſſes bis in's Vorzimmer und aus dieſem in's Dorf dringen können; doch empfanden ſie wohl den ſchauerlichen Gegenſatz ihrer Stellung als Wäch⸗ ter eines Gefangenen, der bisjetzt ihr Herr geweſen. Sie vereinigten ſich dahin, den Jäger Franz für den Urheber alles Böſen anzuerkennen.
Gegen ein Uhr fand ſich die Gemalin des Mörders bei den Wachen ein. Sie ſtellte ihnen vor, daß es ihre Pflicht ſei, vom Gatten Abſchied zu neh⸗ men und noch Manches mit ihm zu beſprechen, be⸗ vor man ihn den Weg zur Stadt führe, von welchem er nie zurück kommen werde. Die drei Männer fanden das in der Ordnung. Aber Einlaß zu geſtatten war
Dort bringen Sie mich unter, wenn es Ihnen ge⸗
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