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Ritter und Bauer : eine Erzählung für meine jungen Freunde / von Franz Hoffmann
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lich brauchen und genießen möge; wenn aber des Herrn Dienſt von Nöthen wäre, ſoll ihm der Bauer willig und gehorſam vor anderen ſein, doch zu Stund und Zeit, da es dem Bauern nicht zum Nachtheil diene, und ſoll ihm um einen ziemlichen Pfennig den Dienſt thun.

Achter Artikel. Zum Achten ſind wir beſchwert, und derer ſind viele, ſo Guͤter inne haben, indem dieſe Güter die Gült nicht ertragen können, und die Bauern das Ihrige darauf einbüßen und verderben. Wir be⸗ gehren, daß die Herrſchaft dieſe Güter ehrbare Leute beſichtigen laſſe, und nach der Billigkeit eine Gült er⸗ ſchöpfe, damit der Bauer ſeine Arbeit nicht umſonſt thue; denn ein jeglicher Tagwerker iſt ſeines Lohnes würdig. (Matth. 10.). 9

Neunter Artikel. Zum Neunten ſind wir be⸗ ſchwert der großen Frevel halb, indem man ſtets neue Anſätze macht, nicht daß man uns ſtraft, nach der Ge⸗ ſtalt der Sache, ſondern zu Zeiten aus großem Neid und zu Zeiten aus großer parteilicher Begünſtigung An⸗ derer. Unſere Meinung iſt, uns nach alter geſchriebe⸗ ner Straf zu ſtrafen, je nachdem die Sache gehandelt iſt, und nicht parteiiſch.(Jeſajas 10. Eph. 6. Luc. 3. Jer. 16.).

Zehnter Artikel. Zum Zehnten ſind wir be⸗ ſchwert, daß Etliche ſich haben zugeeignet Wieſen und Aecker, die doch einer Gemeinde gehoͤren. Selbige wer⸗

den wir wieder zu unſerer Gemeinden Handen nehmen,

es ſei denn die Sache, daß man es redlich erkauft hätte; wenn man es aber unbilliger Weiſe erkauft hätte, ſoll man ſich gütlich und brüderlich mit einander vergleichen nach Geſtalt der Sache.

Elfter Artikel. Zum Elften wollen wir den