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Gianettiona und Gaetana; oder der Bandit von Venedig : Roman in drei Büchern / von Carl Heinrich
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Fünftes Capitel. Die Folter.

FNärſ Caroli hatte ſich am andern Morgen an die Senatoren Venedigs gewandt, um eine Freilaſſung der ungluͤcklichen Gaetana zu bewir⸗ ken, aber leider umſonſt. Man ſagte ihm un⸗ verholen, daß man ſich ſehr wundere, wie er, der Vertreter des ſicilianiſchen Monarchen, als Vertheidiger einer Frau auftreten koͤnne, die, weß Standes ſie auch fruͤher geweſen, jetzt doch nichts anders als die gemeine Buhldirne eines Banditen, eines Meuchelmoͤrders ſey und als ſolche jedenfalls als Mitſchuldige ſeiner Verbrechen betrachtet werden muͤſſe. Der Ge⸗ ſandte kannte die furchtbare Macht der Inqui⸗

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