hoch rufen, wodurch die Vermuthung entſtand, welche auch die richtige war, daß irgend ein ein⸗ heimiſcher oder fremder Handelsherr Güter laden laſſe und dabei Veranlaſſung gefunden haben müſſe, gegen die Hafenleute beſonders und in ungewöhn⸗ lichem Maße freigebig zu ſein. Aber welche Ver⸗ anlaſſung? War eine Hochzeit im Hauſe irgend eines der bekannten Kaufherren der Stadt, eines Mäklers, eines Schiffers? Holte man die Braut ab? Verlud man ihre Ausſteuer, und gehörten ihr die blanken Kiſten und Ballen, welche aus den Speichern des Kauf⸗ und Zollhauſes hervorkamen und auf die Schiffe gebracht wurden? Möglich.— Dennoch wußte man von keiner Braut in den be⸗ kannteſten Kaufherrenfamilien; auch fehlte den Schiffen der Schmuck auf dem Maſt und die Hoch⸗ zeitwimpel, die bei ſolchen Gelegenheiten, nament⸗ lich bei Abführung einer Braut oder Neuvermählten in ihre neue Heimath, üblich zu ſein pflegten; eine andere Urſache mußte daher von den Müſſigen und Theilnahmloſen aufgeſucht werden, irgend ein an⸗ derer Grund der Freigebigkeit des Verladers gegen die lärmenden Bootsknechte, und man ließ es an den verſchiedenſten Vermuthungen und Zuſammen⸗ ſtellungen nicht fehlen.
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