Teil eines Werkes 
2. Theil (1849)
Entstehung
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Daß Aarburg der Thäͤter war, welcher Schilling beraubt hatte, darüber waltete bei Fürter nach den ihm von Egon mitgetheilten Erfahrungen und Be⸗ obachtungen freilich faſt kein Zweifel mehr ob, aber der wüſte Ritter war ſeiner Schweſter Sohn und überdieß längſt nicht mehr in Bern oder auf Aarburg in ſeinem Schloß; er hatte ſich entfernt, Niemand wußte wohin, und ſeine zurückgelaſſenen Be⸗ ſitzthümer boten im Fall einer Verurtheilung in con- tumaciam nur wenig Mittel zur Entſchäͤdigung des Beraubten an. Zu dem Allen kam die geringe Be⸗ liebtheit, deren ſich Schilling in Bern und nament⸗ lich bei dem alten mächtigen Rathsſchreiber erfreute; genug, er erhielt den obenerwähnten Beſcheid. Gut, rief der alte, erzürnte Mann, indem er roth vor Wuth den Boden mit den Füßen ſtampfte, da ich kein Recht erhalten ſoll bei Euch in dieſer Sache, ſo will ich es mindeſtens in einer anderen, was Ihr mir nicht ſogleich werdet verſagen können. Ein verlorener Mann bin ich im Betreff eines Gutes, das mir abgenommen wurde. So will ich denn jetzt einem der Eueren ſein Gut abnehmen und ſeine Chre und Freiheit dazu, wie es mir zuſteht nach dem Lom⸗ bardenrecht, von Kaiſer Friedrich eingeführt und gültig im ganzen Reich. Ja, fuhr er fort und