Teil eines Werkes 
2. Theil (1849)
Entstehung
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williger Haft bringe, gegen den unſer hoher Rath Krieg führt und in deſſen ihm angehörigen und unter⸗ thänigen Gauen unſere Hulfsvölker ſtehen, mit einem Worte, den Grafen und Herrn von Gruyeères.

Wie? Was? Ihr redet irre, Herr Knappe.

Ich glaube doch nicht, Euer Geſtrengen.

Uebrigens iſt, wie Euch bekannt ſein muß, ſetzte Furter hinzu, der eigentliche Erbherr und Graf von Gruyères ein Kind, ein etwa dreizehnjähriger Knabe, unter Vormundſchaft eines ſeiner vornehmſten Va⸗ ſallen, des Herrn von Joinville, der ſtatt ſeiner regiert.

Ganz recht, Ihr werdet dieſes Kind ſehen, es weilt draußen im Hofe.

Des alten Furter Augen glänzten bei dieſen Worten auf, er warf einen Blick durch das Fenſter, wo noch Roſſe und Reiter hielten; dann kam er eiligſt um den großen Eßtiſch herum, ſchüttelte Egons Hand und ſagte: Fort, fort in das Gaden, Junker. Was Ihr da ſagt, iſt mir formlich in die Beine gefahren. Wenn Ihr keinen ſchlechten Spaß machtet und nicht im Fieber ſpracht, ſo hätten wir in jenem Knaben die Grafſchaft, ja ganz Savoyen ſelbſt in unſeren Händen. Kommt in das Gaden, Ritter Wilibald, Frau Hedwig, kommt.

v. Heeringen, der Kaufmann von Luzern. II. 9