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Humoristische Erzählungen / von F. W. Hackländer
Entstehung
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Einberufung der Landwehr. Marſch der Linie.

Bei den großen Manövern, welche in Preußen alle drei bis vier Jahre gehalten werden, wie überhaupt in der ganzen Bewaffnung dieſes Militärſtaates, ſpielt die Landwehr eine ſehr große Rolle. Jeder Staatsbürger wird in ſeinem einundzwanzigſten Jahre vor eine Aus⸗ hebungscommiſſion geſtellt, die ihn auf das Gutachten von Aerzten zum Militärdienſte körperlich taugſich oder untauglich erklärt. Letzteres kommt viel ſeltener vor, als man glauben könnte; wer befreit werden will, muß für jede Waffenart, ſelbſt für den Train, untauglich ſein. Mit einem fehlenden Auge oder einer verkrüppelten Hand iſt es nicht gethan. So erinnere ich mich ſehr gut, unter denFahrern der Geſchütze ſchöne ſtarke Leute gekannt zu haben, die an der linken Hand verwachſene unbrauchbare Finger hatten, und doch nach einiger Uebung ihren Zügel ganz gut zu führen wußten und den Dienſt auf's Beſte verſahen. Die Dauer der Dienſtzeit für jede Waffenart iſt geſetzlich auf drei nach einander folgende Jahre feſtgeſetzt; ſie wird jedoch bei der Infanterie auf ein und ein halbes Jahr, bei der Reiterei und Artillerie auf zwei und ein halbes Jahr ermäßigt, nach welcher Zeit die Leute zur Kriegsreſerve entlaſſen werden, von der ſte zur Land⸗ wehr übergehen, um in dieſem Verbande bis zum vierzigſten Lebens⸗ jahr zu verbleiben.

Dies klingt hart; eine ſolche Feſſel, welche alle Lebensverhältniſſe einzuzwängen ſcheint, kommt dem Ungewohnten unerträglich vor. Der Preuße macht ſich auch im Allgemeinen keineswegs ein Vergnügen daraus, nach der Dienſtzeit in der Linie noch eine Reihe von Jahren Landwehrmann zu bleiben; aber jeder erkennt die Nothwendigkeit des großartigen Inſtituts und bringt gern dem allgemeinen Beſten alle drei bis vier Jahre einige mühevolle Wochen zum Opfer. Denn vom

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