Teil eines Werkes 
2. Th. (1860)
Entstehung
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Lord Kanzler ſein, wenn er ſonſt ſeiner Würde ſo viel hätte vergeben können, um ſich mit dem Gerichtshofe einzulaſſen.

Auf dieſe Weiſe eingeführt in die„Hahnengrube der Logik“, war es ihm nun vollſtändig erlaubt, ſo viel frei⸗ willige Anerbietungen als möglich von denjenigen ſeiner Mitmenſchen herauszulocken, welche auf dem zweifelhaften Wege zur Gerechtigkeit das Zollthor des Geſetzes zu paſſi⸗ ren wünſchten. Als Laie konnte ich natürlich nur auf's Herzlichſte mit ſeinen redlichen und männlichen Anſichten in Bezug auf ſein Amt übereinſtimmen. Ich wußte ſicher, daß er niemals das Honorarium in ein Dishonorarium umwandeln würde; daß er niemals zur Zahl derjenigen gehören könnte,— zu den Proſtituirteu des Geiſtes— welche einen nobeln Beruf erniedrigen, indem ſie den Bei⸗ ſtand des Talentes und der Gelehrſamkeit zur Vertheidigung jedes mögligen Laſters, der Schande oder der Ungerechtig⸗ keit leihen. Ohne irgend welche Donquichoterien, war er feſt entſchloſſen, immer in dem reinen Lichte der Ehre zu wandeln, ohne Lug und ohne Trug, und ſelbſt auf die Ge⸗ fahr hin, ihn in ſeinem Berufe zu beleidigen, muß ich meine Ueberzeugung ausſprechen, daß keine Summe der Belohnung ihn je in Verſuchung geführt haben würde, für einen Judas Iſchariot in die Schranken zu treten.

Wir brachten den Abend ſeiner Ernennung zuſammen Die drei Pfade. II. 4