Teil eines Werkes 
1. Th. (1848)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

2

Beim Ableſen der Liſte ergab ſich, daß wir eine wehrhafte Macht von ziemllich zweihundert Mann bildeten, Kranke und an⸗ dere Untaugliche abgerechnet, welchen natürlich keine Pflichten ob⸗ liegen. Von unerfahrenen Reiſenden wird nichts ſo ſehr ge⸗ fürchtet als der Wachdienſt; aber kein Stand, kein Geſchäft kann von demGewohnheitsrecht der Prairieen entbinden. Der Ver⸗ gnügungreiſende wie der ſorgenloſe Landſtreicher ſtehen in voll⸗ kommen gleichem Range ſie müſſen alle regelmäßig ihre Wache thun. Es iſt gewöhnlich jeder Karawane eine Art eleganter Müſſiggänger zugeſellt, die beſtändig ihren Witz bereit haben, um ſich auf Koſten Anderer die langweiligen Stunden zu ver⸗ treiben. Sie führen auf dieſenLuſtreiſen ein Leben ohne Aus⸗ gaben; denn die gaſtfreien Kaufleute weigern ſich ſelten, ſelbſt einen herumſtreichenden Gefährten ohne Bezahlung in Koſt zu nehmen, erwarten aber auch dagegen von dieſem faullenzenden Zugeſellten wenigſtens gute Dienſte in der Wachpflicht. Es iſt Niemanden geſtattet, einen Erſatzmann zu ſtellen, denn wer außer ſeinem eignen noch den Dienſt eines Anderen verſehen wollte, würde kaum wachſam genug ſein gegen die Gefahren der Prairieen. Selbſt der Siechling muß unzweideutige Beweiſe ſeiner Unfühig⸗ keit beibringen, oder er kann von Glück ſagen, wenn ſeine Ent⸗ ſchuldigung angenommen wird. Ich für meinen Theil war zwar auf der Krankenliſte verzeichnet, kann mich aber nicht erinnern, während der ganzen Reiſe auch nur einmal meinen Dienſt ver⸗ ſäumt zu haben, obgleich die Wache der Prairie veſtſtehen und dem wüthendſten Sturme trotzen muß, denn gerade dann iſt die ſchärfſte Obacht nöthig.

Die Zahl der Wachen beläuft ſich gewöhnlich auf acht, wo⸗ von jede ein Viertel der Nachtzeit eine Nacht um die andere auf dem Poſten ſteht. Iſt die Geſellſchaft nur klein, ſo wird dieſe Zahl in der Regel vermindert, bei größeren Karawanen aber pflegt der Hauptmann achtWachſergeanten zu ernennen, deren jeder eine gleiche Anzahl Leute unter ſeinen Befehl nimmt.