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Einhalt zu thun. Deshalb erwiederte ſie ſchnell und mit ruhiger Kälte:
„Es würde zuerſt die Frage zu beantworten ſein, ob Sie, Eugen, mit gutem Gewiſſen die Rechte dieſes Verhält⸗ niſſes in Anſpruch nehmen können; dazu wäre ſesn erfor⸗ derlich, daß Sie ſich bewußt ſind, keine der Pflichten, die es auferlegt, verletzt zu haben.“
„Glauben Sie, mir einen ſolchen Vorwurf machen zu können?“ fragte der Vicomte mit etwas unſicherer Stimme.“ Ich bitte Sie aufrichtig, Françaiſe, Ihre Meinung ausſprechen zu wollen; dies wird mir die Erklä⸗ rung, zu der ich gezwungen bin, erleichtern.“
Das Fräulein war ſchon im Begriff, mit kühner
Stirn zu behaupten, wofür ſie noch gar keine Beweiſe hatte, Eugen habe ſich einer Untreue an ihr ſchuldig gemacht, aber ſie überlegte noch zeitig genug, es ſei beſſer, ihn erſt anzuhören, der ihr ebenſo wenig vorwerfen konnte, ihr Be⸗ nehmen gegen den Grafen Hervilly ſei in irgend einer Weiſe unpaſſend und pflichtwidrig geweſen; daß er dies vermuthete, ſagte ihr ſein Weſen, einen Beweis aber, hoffte ſie zuverſichtlich, könne er nicht aufſtellen. Als ſie ihr Schweigen nicht brach, aber eine nur um ſo trotzigere Mine annahm, fuhr der Vicomte fort:
„Sie ſcheinen ſich des Ihnen zuſtehenden Rechtes be⸗ geben zu haben, Mademoiſelle Francçaiſe; erlauben Sie


