Teil eines Werkes 
2. Bd. (1857)
Entstehung
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in deren Städten herumtreiben. In den letztern verbietet ihnen aber ein zu dem Zweck erlaſſenes Geſetz, daß ſie in ihrer gewöhnlichen National⸗ tracht, d. h. völlig nackt erſcheinen. Sie müſſen, Männer wie Frauen, wenigſtens ein Hemd an⸗ haben— die geringſten Anſprüche in der That, die man an irgend eine Toilette machen kann— und dieſem Kleidungsſtück iſt ſogar eine gewiſſe Länge vorgeſchrieben. Merkwürdiger Weiſe fügen ſich aber die Männer weit eher dieſer vorgeſchrie⸗ benen Tracht als die Frauen, welche letzteren ſich faſt immer nur in ihre grauen Opoſſum⸗Mäntel einhüllen.

Daß da vorzüglich bei den Erſteren die ſon⸗ derbarſten Anzüge vorkommen, läßt ſich denken. Gewöhnlich beſchränken ſie ſich allerdings nur auf die Zwangstracht, und laufen einfach in ihrem Hemde herum, Leuten nicht unähnlich, die bei Feuersgefahr aus dem Bette geſprungen ſind und Nichts als das nothdürftigſte Kleidungsſtück ge⸗ rettet haben. Manchmal kommt es aber doch auch vor, daß Laune oder Geſchmack, oder auch irgend ein humoriſtiſcher Weißer dieſem Coſtüme noch andere Beigaben machen, wie z. B. irgend einen alten abgetragenen Frack, oder eine Weſte, oder eine Eravatte und dergleichen. Hoſen und Schuh⸗ werk ſind ihnen aber das Fatalſte, weshalb ſie