dem aber, was ich bis jetzt in meinen langjähri⸗ gen Erfahrungen von ihnen geſehen und erlebt habe, ſcheint es mir, daß ſie hinſichtlich ſolcher und ſelbſt anderer ſchwererer Vergehungen eine Art Verjährungsrecht unter einander haben, vermöge deſſen, nach einer gewiſſen Zahl von Monaten von irgend einer unangenehmen Sache nicht mehr geſprochen werden darf. So ſind mir mehrere Fälle vorgekommen, daß Schwarze, nach⸗ dem ſie einen Weißen erſchlagen, plötzlich ſpurlos aus der Gegend verſchwanden, und von keinem nach dhnen Buchenden wieder aufgefunden werden
konnten, bis ſie plötzlich, gewöhnlich nach ſechs
Monaten, ganz ungenirt und von ſelbſt wieder zum Vorſchein kamen, und ſo unbefangen mitten in die Polizei hineinliefen, als ob ſie mit der ganzen frühern Sache von Mord und Blut auch nicht das Mindeſte zu thun gehabt hätten. Einige von ihnen haben ſich auf dieſe Weiſe auch wirk⸗ lich dem beleidigten Geſetz freiwillig oder viel⸗ mehr unbewußt in die Hände geliefert, und ſchienen bei dem erſten Verhör ſehr entrüſtet dar⸗ über zu ſein, daß man jetzt noch einmal eine Ge⸗ ſchichte aufrühre, die ſchon„ſechs Monde“ alt wäre.“
Das allerdings gäbe auch mir den Schlüſſel
zu manchen von ihren Handlungen,“ ſagte Mac
Donald—„aber wollen wir nicht einmal lieber


