Man erblickt zuweilen neben einem in all' ſeinen Farben glühenden Regenbogen einen zweiten,— bruch⸗ ſtückweiſe und in vereinzelten Farben von jenem gleich⸗ ſam abgeſchimmert.
So ſtanden um die Mitte des vorigen Jahrhun⸗ derts zwei deutſche Regenten, zwei Friederiche, jeder auch der Zweite zubenannt, neben einander,— Friederich der Große von Preußen, und Landgraf Friederich von Heſſen, beide auf demſelben dunkeln Hintergrund eines im öſtreichiſchen Erbfolgekriege zwiſchen Preußen und Heſſen gegen Oeſtreich geſchloſſenen geheimen Unions⸗ vertrages. König Friederich war acht Jahre älter und zwanzig Jahre früher an die Regierung gekommen, als der Landgraf, den er auch noch um beinahe ein Jahr überlebte.
Es ſind nur wenige Farben, mit welchen der Land⸗ graf dem ſtrahlenden Könige matt nachleuchtet. Vom Ruhmesglanze des Feldherrn, von der ſchöpferiſchen Thätigkeit des Staatsmannes und Regenten iſt mit Hinblick auf den Landgrafen nicht zu reden. Nur deſſen


