Teil eines Werkes 
3. Bd. (1851)
Entstehung
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Ein Schloß im Walde. 19

unbarmherzig in beſagte drei Gaiſen hinein ſchoß; eine davon fiel

als unglückliches Schlachtopfer.

Allgemeines Gelächter. Der junge Diplomat t licete ironiſch.

Alſo, ſagte der alte Offizier,unterliegt es keinem Zweifel, daß ſich der Angeklagte auf der Jagd unrein verhalten, und ihm gebührt das Jagdmeſſer. Was meinen Sie, Herr von M. 24

Das Jagdmeſſer!

Und Sie, Lieutenant C. 24

Das Jagdmeſſer!

Und du?

Das Jagdmeſſer!

Und Sie, der geſtrenge Richter?

Nach des Geſetzes Kraft das Jagdmeſſer! Und wenn ich Sie begnadige, ſo geſchieht's:

Aus ſchuldiger Achtung gegen meinen Herrn und Kaiſer.

Nein, nein! riefen faſt alle Anweſenden lachend,keine Begnadigung!

Nur den bußfertigen Sündern ſei verziehen! fügte Herr von M. hinzu, und der Jagdherr fuhr fort:

Ich gebe Eurem Drängen nach, edle Vaſallen, und erkenne dem Beklagten die ausgeſprochene Strafe zu.

Allgemeine Bewegung.

Da aber die Ausführung beſagten Urtheils einer vergan⸗ genen Zeit angehörend, für unſere jetzigen Verhältniſſe unpaſſend erſcheinen möchte, Wir auch anbetrachtlich der großen Jugend des Verbrechers eine Milderung eintreten laſſen möchten, ſo verord⸗

nen Wir hiemit: daß demſelben die betreffende Stelle vom Jagd⸗

meſſer ausDöbel's Jägerpraktika feierlich verleſen werde zur Warnung und Erinnerung für künftighin. So geſchehe es!