Teil eines Werkes 
1. Bd. (1857)
Entstehung
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Beſitze fremden Eigenthums erlaubt; ſie haßte nichts

ſo ſehr, als die Bevortheilung, die Beeinträchtigung eines Menſchen, und durch ſie war manche ge⸗ wiſſenloſe Rechnung ihres geldſüchtigen Gatten aus⸗ geglichen.

Und dieſe Frau beherrſchte ſo ſchnell ihr Er⸗ ſchrecken, ihren Abſcheu, alle die ſchwer verletzten Empfindungen, welche ſie bei der Ueberzeugung, Lips Tullian ſei ein Räuber, ſchauderhaft ergriffen hatten. Nur Eine qualvolle Stunde bereitete ihr dieſe Ueberzeugung. Die Gegenwart mit dem ſchrecklichen Gefühle der tiefſten Selbſterniedrigung der verlornen Ehre, des ſündhaften Vereines mit einem Diebe, mit einem Kirchenräuber, die Zukunft

mit dem gräßlichen Bilde dieſes Verbrechers im

unterirdiſchen Gefängniſſes, in klirrenden Ketten,

auf dem Blutgerüſte verſanken immer tiefer in den

Wogen ihrer unbezähmbaren Leidenſchaft für dieſen Mann, für den ihr ganzes Weſen zu einer unzer⸗ ſtörbaren Flamme der allerheftigſten Neigung ge⸗ worden war.

Lips Tullians längerer Aufenthalt in dieſer einſamen Grenzherberge, ſein geheimnißvolles Trei⸗ ben mit Leuten von verdächtigem Ausſehen, ihre auffallend fremdartige Sprache, die Verwunde kung