Teil eines Werkes 
2. Bd. (1857)
Entstehung
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Der Herzog hatte auf demſelben Platz, wo ſonſt der Fürſtbiſchof Gericht hielt, ſeinen Thron auf⸗ ſchlagen laſſen. An ſeiner Seite befand ſich Ludwig von Bourbon.

Auf dem Platz ſtand das Volk waffenlos, ge⸗ ſenkten Hauptes, in der Haltung eines armen Sün⸗ ders, der ſein Urtheil erwartet.

Dieſes Mal wurden nicht blos die Einwohner zum Tode verurtheilt: die Stadt ſelbſt ſollte dem Untergang geweiht werden.

Es blieb ihr nur noch übrig ihr Urtheil anzu⸗ hören.

Ein einfacher Gerichtsdiener verlas es.

Lüttich hatte keine Wälle, keine Thürme, keine Fahnen, keine Artillerie mehr; es war keine Stadt mehr: man konnte von allen Seiten hineinkommen, wie in ein Dorf.

Lüttich hatte kein Geſetz, keine ſtädtiſche, keine bisthümliche Gerichtsbarkeit, keine Zünfte mehr; ſein Bürgermeiſter, d. h. ſeine Stimme, ſein Sach⸗ walter, d. h. ſein Schwert, wurden ihm genommen.

Lüttich ſollte künftig unter der Gerichtsbarkeit ſeiner Nachbarn, d. h. ſeiner Feinde, der Städte

Namur, Löwen und Maſtricht, ſtehen. Außer den ſechsmalhunderttauſend Gulden vom erſten Vertrag ſollte es noch einmalhundertfünfzehntauſend Franken Strafe bezahlen und zwölf Menſchen dem Herzog ausliefern, der ſie gefangen halten oder hinrichten laſſen konnte. Drei von ihnen wurden auf das Schaffot geführt und begnadigt; die neun Andern wurden hingerichtet. Aber da man den Lüttichern ihr politiſches,