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da man Gilbert und Billot als Emigranten betrachtete, ihre Güter confiscirt und verkauft wurden.
Ebenſo war es mit den Gütern des am 10. Auguſt getödteten Grafen von Charnh und der am 2. December geſchlachteten Gräfin.
In Folge dieſes Decrets wurde Catherine vor die Thürd des Pachthofes von Piſſeleu geſetzt, den man als Nationaleigenthum anſah.
Piton wollte im Namen von Catherine reclamiren; Piton war aber ein Gemäßigter geworden, Piton war ein wenig verdächtig, und die vernünftigen Perſonen gaben ihm den Rath, ſich weder in der That, noch in Gedanken den Befehlen der Nation zu widerſetzen.
Catherine und Piton zogen ſich alſo nach Hara⸗ mont zurück.
Catherine hatte Anfangs den Gedanken, wie früher, in der Hütte des Vaters Clouis zu wohnen; als ſie aber an der Thüre des Exwaldhüters vom Herzog von Or⸗ leans erſchien, legte dieſer ſeinen Finger auf den Mund zum Zeichen des Stillſchweigens und ſchüttelte ſeinen Kopf zum Zeichen der Unmöglichkeit.
Dieſe Unmöglichkeit rührte davon her, daß der Platz ſchon eingenommen war.
Das Geſetz über die Verbannung der nicht beeidigten Prieſter war mit ganzer Kraft in Anwendung gebrocht und daher der Abbé Fortier, der den Eid nicht hatte leiſten wollen, verbannt worden, oder er hatte ſich viel⸗ mehr ſelbſt verbannt.
Doch er hatte es nicht für zweckdienlich erachtet, über die Gränze zu gehen, und ſeine Verbannung be⸗ ſchränkte ſich darauf, daß er ſein Haus in Villers⸗ Coterets verließ, wo Mademoiſelle Alexandrine zurück⸗ blieb, um über ſein Mobiliar zu wachen, und den Vater Clouis um ein Aſyl bat, das dieſer ihm zu gewähren ſich beeiferte.
Die Hütte von Vater Clouis war, wie man ſich


