Teil eines Werkes 
Denkwürdigkeiten eines Arztes : Vierte Abteilung, Die Gräfin von Charny : 7.-10. Bändchen (1853) Mémoires d'un médecin
Entstehung
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Art. 4.

Die Freiheit beſteht darin, daß man Alles thun kann, was Anderen nicht ſchadet; ſo hat die Ausübung der natürlichen Rechte jedes Menſchen keine andern Grenzen, als die, welche den übrigen Mitgliedern der Geſellſchaft den Genuß derſelben Rechte ſichert; dieſe Grenzen können nur durch das Geſetz feſtgeſtellt werden

Dieſer Artikel hatte etwas ein wenig Abſtractes für die einfachen Geiſter, welche ihn hörten; er ging auch kälter vorüber als die andern, obgleich er ein Grund⸗ artikel war.

Art. 5.

Das Geſetz, fuhr Billot fort,hat nur das Recht, die der Geſellſchaft nachtheiligen Handlungen zu

verbieten. Alles das, was nicht durch das Geſetz ver⸗

boten iſt, kann nicht verhindert werden, und Niemand kann gezwungen werden, das zu thun, was dasſelbe nicht gebietet 5

Das heißt, fragte ei ne Stimme aus der Menge da das Geſetz die Frohne nicht befiehlt und den Zehn⸗ ten aufgehoben hat, ſo koͤnnen weder die Prieſter mehr kommen, um den Zehnten von meinem Felde zu nehmen, noch kann mich der Koͤnig zur Frohne zwingen?

Ganz richtig, entgegnete Billot dem Fragenden, und wir ſind von jetzt an und in Zukunft befreit von dieſen ſchmählichen Plackereien.

Es lebe alſo das Geſetz! rief der Fragende.

Und alles Volk wiederholte im Chor:

Es lebe das Geſetz!.

Billot fuhr fort:

Art. 6.

Das Geſetz iſt der Ausdruck des allgemeinen Willens.

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