Teil eines Werkes 
3. Bd. (1850)
Entstehung
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welches die Engländer die Ueberrumpelung Jumon⸗ villes genannt hatten, das aber die Capitulation des Forts als einen Mord anerkannte.

Indeſſen hoffte man noch auf dem Wege der Unter⸗ handlungen Gerechtigkeit für dieſe doppelte Verletzung des Völkerrechts zu erlangen, als man in Verſailles erfuhr, daß während des verfloſſenen Monats vierundſiebenzig von unſeren Inſeln kommende Schiffe, fünf mit zwei Tauſend Negern beladene Negerſchiffe, ſechsundzwanzig Schiffe, welche Waaren und Lebensmittel nach unſern Inſeln brachten, ein Schiff, das nach der Krimm fuhr, zwei Schiffe der indi⸗ ſchen Compagnie, eines, indem es nach dem Senegal ſe⸗ gelte, und das andere, indem es von dort zurückkehrte, ſechsundſechzig Newfoundlandfahrer, zwei Schiffe, welche von dem Wallfiſchfange zurückkehrten, zweiundzwanzig Schiffe, welche Lebensmittel nach Canada brachten oder von dort zurückkehrten, ſiebenundzwanzig Schiffe, welche die große Küſtenfahrt ſowohl an den Küſten von Frankreich, als in den Colonien betrieben, im Ganzen drei Hundert Schiffe genommen worden wären.

Wir hatten daher in Folge dieſes hinterliſtigen Strei⸗ ches zur See nahe an zehn Tauſend Gefangene in Eng⸗ land.

Der Staatsſecretär der auswärtigen Angelegenheiten in London war damals Henry Fox, der ſpäͤterhin zum Lord Holland gemacht wurde, ein perſönlicher Feind Frank⸗ reichs, der uns in ſeinem Sohne, Charles Fox, einen noch weit erbitterteren, und beſonders noch weit ſchreckli⸗ cheren Feind hinterlaſſen ſollte.