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indem er dabei ſeine Kutſche verlangte, um nach Paris zurückzukehren.
Als er Herrn von Fleury wieder ſah, erzählte ihm Ludwig XV. Alles, und da er, ſchwach wie er war, nicht das Anſehen haben wollte, der Verbannung nachzugeben, mit der ihn der Kardinal bedroht hatte, ſo ſagte er ihm, daß er den dringenden Bitten der Frau von Mailly und der Frau von Vintimille die Ernennung ſeines Neffen verdanke.
Der Kardinal ſchien dafür den beiden Schweſtern un⸗ endlich dankbar, aber er war im Grunde nicht weniger durch den Gedanken verletzt, daß ſein perſönliches An⸗ ſehen in dem Grade abnähme, daß er der Mitwirkung der beiden Maitreſſen des Königs bedürfte, um ſeinem Neffen eine Stelle erlangen zu laſſen.
Erzählen wir jetzt die Thatſachen ohne Bemerkungen:
Dieſe Ernennung hatte im Laufe des Juni 1741 ſtattgefunden..
Am folgenden 8. Auguſt wurde Frau von Vintemille von dem Fieber befallen.
Sie war ſeit acht Monaten ſchwanger.
Gezwungen nach Paris zurückzukehren, ließ der Kö⸗ nig Frau von Vintimille mit ihrer Schweſter, Frau von Maillh, und den Damen ihrer gewöhnlichen Geſellſchaft in Choiſſy.
Es fand ein Gebrauch, oder vielmehr ein Geſetz ſtatt, welches den Gatten verbot, ihre Frauen zu begleiten, wenn ſie der König nach Choiſſy führte. Das iſt ſonderbar, aber dem war ſo.


