Teil eines Werkes 
10.-13. Th. (1844)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

4 von Eduard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

eih- und Ceſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens Uhr bis Abends 8§ Uhr offen.2

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von dem Tag bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ ſonen müſſen, bei Entgegen nahme Aben entſprchende Summe

abe von mir zurückerſtatret

ird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

uf 1 Monat: 1 Nr. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

n. 2 3

15. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

deſecte Bücher(namentlich bei ſolchen mir Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Fſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

4 Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

zufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

ſcht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

trägt: 3. 3 für wbchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 8 8 1