Teil eines Werkes 
7.-9. Th. (1844)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von.. Eduard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und ICeſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.. 3 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für Wachentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: .ãxV auf 1 Monat: 4 Mr. Pf. 1 Wcr. 50 Pf. 2 Wr. Pf. 3.* 3= 5. Auswärtige Abonnenten baben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſeldſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ der Leſer zum Erſatz des Gan en verpflichtet. . 4 4 auf 14 Ta

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt