Teil eines Werkes 
19.-23. Bd. (1854)
Entstehung
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als daß ich ihn dieſem Buche hätte einverleiben mögen, ſonſt hätte ich denſelben dem Converſations⸗ Kenge oder Mr. Vholes wieder zugeſtellt, von denen einer denſelben wie ich glaube, ausgeheckt haben muß. In ſolchem Munde hätte ich ihn mit einem paſſenden Citat aus einem von Shakeſpeare's Sonnetten paaren können..

Es hat gewöhnt ſich die Natur bei mir An das, worin ſie arbeitet, wie die Hand beim Färber: So habet Mitleid denn mit mir und wünſcht, ich wär

erneuert!

Da es aber heilſam iſt, daß das ſparſame Publi⸗ cum erfährt, was in dieſer Richtung gethan wor⸗ den und immer noch gethan wird, ſo will ich hier erwähnen, daß Alles, was auf den voranſtehenden Seiten über den Kanzleigerichtshof geſagt worden iſt, ſubſtantiell wahr und der Wahrheit gemäß iſt. Der Gridley'ſche Fall iſt in allen weſentlichen Punk⸗ ten hiſtoriſch wahr, und es liegt demſelben ein Vor⸗ fall zu Grunde, der von einer uneigennützigen Per⸗ ſon veröffentlicht worden, welche als Rechtsanwalt mit all' dem monſtröſen Unrecht von Anfang bis

zu Ende bekannt war.

Noch in dieſem Augenblicke ſchwebt vor dem Kanzleigerichtshofe ein Proceß, der vor nun faſt zwanzig Jahren angefangen hat. Es iſt dieß ein Pro⸗ zeß, in dem bekannter Maßen dreißig bis vierzig Rechts⸗ anwälte zu gleicher Zeit erſchienen, indem die Ko⸗ ſten bereits auf ſiebzig tauſend Pfund angelaufen