Teil eines Werkes 
1.-4. Bd. (1852)
Entstehung
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wohnter Langweiligkeit. Dieſer vogelſcheuchartige Pro⸗ ceß iſt im Laufe der Zeit ſo verworren geworden, daß kein lebender Menſch mehr weiß, was er bedeutet. Die dabei betheiligten Parteien verſtehen ihn am Wenigſten von Allen; allein man hat die Bemerkung gemacht, daß es beim ganzen Kanzleihofe keine zwei Advocaten gibt, die fünf Minuten lang darüber ſprechen können, ohne in Betreff ſämmtlicher Prämiſſen total mit einander zu zerfallen. Unzählige Kinder ſind in den Proceß hineingeboren, un⸗ zählige junge Perſ onen haben in denſelben hineingehei⸗ rathet, und unzählige alte Leute ſind aus demſelben hin⸗ ausgeſtorben. Viele Dutzende von Perſonen ſind zu ihrer höchſten Verwunderung Parteien in Jarndyce und Jarndyce geworden, ohne zu wiſſen, wie oder warum; ganze Familien haben mit dem Proceſſe einen roman⸗ haften Haß geerbt. Der kleine Kläger oder Beklagte, dem ein neues Schaukelpferd verſprochen wurde, wenn Jarndyce und Jarndyce zu einem glücklichen Ende ge⸗ kommen ſein wuͤrde, iſt groß geworden, hat ein wirkliches Pferd bekommen, und iſt in die andere Welt abgetrabt. Hübſche Mündel des Kanzleigerichtshofs ſind zu Müttern und Großmüttern herangewelkt; eine lange Reihe von Lord⸗Kanzlern iſt in's Amt getreten und wieder ausge⸗ ſchieden; die Legionen von Klagſchriften, die der Proceß veranlaßt hat, ſind zu Sterbeliſten geworden; vielleicht ſind auf der ganzen Erde nicht mehr drei Jarndyces übrig, ſeitdem der alte Tom Jarndyce ſich in der Ver⸗ zweiflung in einem Kaffeehauſe in Chancery⸗Lane eine Kugel vor den Kopf geſchoſſen hat. Und trotz All; dem ſchleppt ſich Jarndyce und Jarndyce in trübſeliger Weiſe vor dem Kanzleigerichtshofe fort, und es iſt keine Hoff⸗ nung vorhanden, daß der ewige Proceß ſo bald zu Ende kommen werde.

Jarndyce und Jarndyce iſt zum Geſpötte geworden. Es iſt dieß das einzige Gute, das bis jetzt daraus her⸗ vorgegangen iſt. Für Manche iſt der Proceß der Tod