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mit irgend einer andern Perſon, welche eine königliche Beſtallung trägt, über eine Angelegenheit, welche erſtge⸗ nannter Gouverneur mitzutheilen haben mag, ſprechen will? Ei,“ ſagte ich,„wenn Ihr das nicht könnt, ſo findet bei Euch ja gar kein völkerrechtliches Verhältniß ſtatt.“
Er ſchüttelte den Kopf und entgegnete, er dürfe ſich nicht einmal ſo viel herausnehmen. Jetzt fiel ihm aber einer der militäriſchen Gouverneure ins Wort und wider⸗ ſprach ihm, wobei es zwiſchen beiden zu einem lebhaften Wortwechſel kam. Der Eine meinte, die Befehle wären in dieſer Beziehung mangelhaft, der Andere aber erklärte, da ſie nun einmal beſtänden, ſo läge es nicht in ihrer Macht, anders zu handeln, und ſie wären für alle übeln Folgen verantwortlich.
„Aber was ſoll das?“ ſagte der Gouverneur zu dem Corregidore.„Ihr habt dieſen Engländer als Geißel für die Auslöſung der Leute, die bereits entlaſſen ſind, hier behalten. Angenommen, er ſage Euch, das Geld liege da und da bereit— wie ſoll er es hieher dringen? Ihr wollt alle diejenigen zu Gefangenen machen, die es über ſich nehmen, daſſelbe herbeizuſchaffen. Was kann er thun? Wenn Ihr ſagt, Ihr wollet hinſchicken und es ho⸗ len laſſen, welche Sicherheit hat er dafür, daß Ihr ihn in Freiheit ſetzt, ſobald es bezahlt iſt? während er doch viel⸗ leicht Gefangener bleiben muß?“
Dieſe Einwendung war ſo vernünſtig, daß der Corre⸗ gidore nicht wußte, was er ſagen ſollte. Er berief ſich daher nur auf das Geſetz, dem er buchſtäblich Folge leiſten müſſe,
Oberſt Jack. 11. 31


