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Edward Myers oder Erinnerungen aus dem Leben eines Seemannes / hrsg. von James Feminore Cooper
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der mittlern Wache fuhren wir faſt Bord an Bord an dieſem Fahrzeug vorüber und erfuhren, daß ein Embargo*) gelegt worden war, von welchem uns nur eine Entfernung von etwa zwölf bis fünfzehn Minuten vom Lande gerettet hatte. Dieſer Embargo ſollte verhindern, daß keine Nach⸗ richt von der Erpedition gegen Kopenhagen den Daͤnen zu Ohren komme.— Am gleichen Tage kamen wir noch an einem Geſchwader von Transportſchiffen vorüber, welche eine Brigade von Pendennis⸗Caſtle nach Yarmouth brach⸗ ten, welche zur Hauptflotte ſtoßen ſollte. Ein Kanonen⸗ boot nöthigte uns beizulegen, und hätte nahezu den Schweden gepreßt unter dem Vorgeben, daß, da ſein Landesherr ein Verbündeter des Königs ſey, England Anſprüche auf ſeine Dienſte habe. Hätte ſich der Burſche nicht gewehrt wie ein Bullochſe, und ſich auf's Beſtimmteſte geweigert,

mitzugehen, ſo hätten wir ihn ſicherlich ebenfalls verloren.

Wenigſtens ein Halbdutzendmal hieß man ihn in's Boot hinuntergehen; allein er rührte ſich nicht vom Fleck. Cooper hatte einen kleinen Wortwechſel mit dem Offizier des Ka⸗ nonenboots, wurde aber von Kapitän Johnſton zur Ruhe gewieſen.— Nach den Neuigkeiten, welche uns die Kriegs⸗ ſloop mitgetheilt hatte, wagten wir, wie ſich's leicht ab⸗ nehmen läßt, nicht ferner, auf engliſchem Gebiete vor Anker zu gehen(d. h. in Kanonenſchußweite von der engliſchen Küſte). Wir ſteuerten im Kanal fort, und kamen mehr⸗ mals an der Inſel Wight vorüber, weil uns die Fluth jedesmal wieder um die halbe Entfernung von unſerem Kurs abtrieb, die wir während der Ebbe zurückgelegt hatten. Endlich bekamen wir den Wind von der Seite und ſteuerten

») Embargo bezeichnet den Arreſt oder Beſchlag, welchen man im Kriege auf Schiffe legt, um ſich entweder ihrer zu bemächtigen, oder ſie für einige Zeit am Auslaufen zu verhindern, wie dies z. B. beim Ausbruch eines Kriegs mit den im Hafen liegenden feindlichen Schiffen geſchieht, oder welche man nur, wie dies im gegenwärti⸗ gen Falle geſchah, zurückbehält, um z. B. eine im Hafen vorge⸗ nommene Rüſtung oder ſonſtige wichtige Staatsgeheimniſſe und Anderes geheim zu halten. Anm. d. Ueberſ.

à Edward Myers. 5